Unter zivilrechtlichen Angelegenheiten versteht man Streitigkeiten zwischen Privatpersonen untereinander.
z.B.Schadenersatzansprüche ( zb. Verkehrsunfällen ) Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen, familienrechtliche Angelegenheiten, Mietangelegenheiten, Kauf, Schmerzensgeld usw.
Hier bemessen sich die Gebühren nach dem sogenannten Streitwert.
Der Streitwert ist der Wert in € , um den gestritten wird.
Bei einem Verkehrsunfall zb. die Summe aller Ansprüche, wie Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und dergl.
JUDr. Andreas Michel
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