zivilrechtliche Angelegenheit

Unter zivilrechtlichen Angelegenheiten versteht man Streitigkeiten zwischen Privatpersonen untereinander.
z.B.Schadenersatzansprüche ( zb. Verkehrsunfällen )
 Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen, familienrechtliche Angelegenheiten, Mietangelegenheiten, Kauf, Schmerzensgeld usw. 
Hier bemessen sich die Gebühren nach dem sogenannten Streitwert.

Der Streitwert ist der Wert in € , um den gestritten wird.

Bei einem Verkehrsunfall zb. die Summe aller Ansprüche, wie Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und dergl.