Erstberatung

Um eine Erstberatung handelt es sich, wenn Sie einmalig einen Rechtsanwalt aufsuchen und von diesem beraten werden, ohne dass der Rechtsanwalt eine weitere Tätigkeit entfaltet. Sofern eine Vertretung gewünscht wird, werden die für die Erstberatung bezahlten Gebühren angerechnet.
Die Erstberatung erfolgt in der Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft.
Die Maximalgebühr beträgt maximal € 190,00 zuzüglich 19% MwSt
Die Minimalgebühr beträgt € 10,00 zuzüglich 19% MwSt
zuzüglich Ersatz von Auslagen
 maximal € 27,00 für Porto oder Telefonkosten € 0,50 pro gefertigter Kopie