In verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten bemessen sich die Gebühren nach den zivilrechtlichen Grundlagen.
Es gilt auch hier, dass die Gebührenhöhe von dem Streitwert abhängt, sowie, ob der Rechtsanwalt außergerichtlich (Tabelle 1) oder vor Gericht (Tabelle 2) tätig wird.
Die Höhe des Streitwertes wird vom Gericht festgelegt.
Beispiele:Führerscheinsachen ab Wert – € 4.000,– Ausländersachen ab Wert € 4.000,– Bausachen nach Interesse der Streitigkeit.
Sofern um einen festen Betrag gestritten wird, wird dieser als Streitwert festgelegt.
JUDr. Andreas Michel
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