In familienrechtlichen Verfahren gelten prinzipiell die gleichen Grundsätze wie im zivilrechtlichen Verfahren.
Im Familienrecht setzen sich jedoch die Gesamtkosten sehr individuell dar, da hier teilweise mehrere Verfahren (zb. Scheidung, Versorgungsausgleich, Unterhalt etc.) miteinander verbunden werden, so dass hier die Kostenhöhe nur jeweils individuell bestimmt werden kann.
Kontaktieren Sie mich, damit ich Ihnen einen Überblick auf die zu erwartenden Kosten geben kann.
Hierbei werde ich Ihnen auch die Möglichkeiten eröffnen, ob für Sie staatliche Hilfe gewährt werden kann.